Hier finden Sie eine Zusammenstellung
von oft gestellten Fragen und den dazugehörigen Antworten: 


Welche Kunden können Apothekenmarken beziehen?

Nur Apotheken mit Erteilung einer Apothekenbetriebserlaubnis (muss zum Kaufvertrag vorliegen).


Was wird von der Apotheke zur Bestellung benötigt?

Sie liefern einfach Ihr Apothekenlogo und auf Wunsch Hintergrundinformationen (Details unter “Wir gestalten die Vorderseite der Arzneimittelverpackung individuell für ihre Apotheke”) sowie Ihre Apothekenbetriebserlaubnis.

Von uns bekommen Sie den Verantwortungsabgrenzungsvertrag (VA) zur Unterschrift und anschließend Auftragsbestätigung mit Lieferzeit und Kaufvertrag.


Nebenwirkungsmeldungen:

Für Pharmakovigilanz-Pflichten ist Fairmed Healthcare auf den Arzneimittelverpackungen als Hersteller genannt.


Rechtliche Grundlagen:

Fairmed Healthcare besitzt als pharmazeutischer Unternehmer eine Herstellungserlaubnis nach § 13 Arzneimittelgesetz (AMG) und eine Großhandelserlaubnis nach § 52a AMG.

Alle Arzneimittel werden in Deutschland geprüft und freigegeben und sind bis zur Abnahme versichert.


Können die Produkte auch als Apothekenmarken für Österreich und die Schweiz bestellt werden?

In Kürze werden Details zur Auftragsabwicklung in betreffenden Ländern veröffentlicht.


 

Dieser FAQ-Bereich wird fortlaufend aktualisiert. Sollten Sie aktuell weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne auch per Mail zur Verfügung: service@fair-med.com